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   BVerwG, 29.06.1957 - II C 104.56   

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https://dejure.org/1957,370
BVerwG, 29.06.1957 - II C 104.56 (https://dejure.org/1957,370)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1957 - II C 104.56 (https://dejure.org/1957,370)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1957 - II C 104.56 (https://dejure.org/1957,370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Aufnahme eines Schülers in ein Gymnasium - Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges bei Nichtaufnahme in eine Schule - Aktivlegitimation der Eltern aus dem elterlichen Erziehungsrecht - Recht des Staates auf schulische Erziehung von Kindern - Zulässigkeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergang auf weiterführende Schulen - "Negative Auslese"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 5, 164
  • NJW 1958, 235
  • MDR 1958, 57
  • DVBl 1958, 103
  • DÖV 1958, 125
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1957 - II C 104.56
    Wenn nach § 13 des Hamburger Schulgesetzes für den Bildungsgang eines Schülers u.a. seine "Eignung" maßgebend ist, so handelt es sich dabei um einen sogenannten "unbestimmten Rechtsbegriff", zu dessen Wesen die gerichtliche Überprüfbarkeit gehört (vgl. BVerfG in JZ 57, 167, 169).
  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1957 - II C 104.56
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, daß Art. 7 des Grundgesetzes die verfassungsrechtlichen Beschränkungen des Landesgesetzgebers "jedenfalls" hinsichtlich der bekenntnismäßigen Gestaltung des Schulwesens vollständig enthielte (NJW 1957, 705).
  • BVerwG, 29.01.1954 - IV B 8.53
    Auszug aus BVerwG, 29.06.1957 - II C 104.56
    An die Auslegung von Landesrecht durch das Berufungsgericht ist aber das Bundesverwaltungsgericht auch dann gebunden, wenn sie unter Heranziehung von Bundesrecht erfolgt (vgl. BVerwGE 1, 76).
  • BVerwG, 10.12.1954 - II C 194.53

    Sitzenbleiber gehen zum Kadi - Ist Nichtversetzung ein Verwaltungsakt?

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1957 - II C 104.56
    Der erkennende Senat hat bereits früher entschieden, daß die Versagung der Versetzung in die nächsthöhere Klasse im Verwaltungsrechtswege anfechtbar ist (BVerwGE 1, 260 [BVerwG 10.12.1954 - II C 194/53]).
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